Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN

der MED+ORG Alexander Reichert GmbH | Johann-Liesenberger-Strasse 19 | 78078 Niedereschach

Stand: 01. Januar 2024

 



1. Geltung, Abwehrklausel

1.1 Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber jeder natürlichen oder juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer, § 14 BGB) sowie gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Für unsere sämtlichen – auch künftigen – Lieferungen gelten mangels anderer im Einzelfall getroffener Vereinbarungen ausschließlich diese Bedingungen; abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen. Von uns in Textform anerkannte abweichende und zusätzliche Bedingungen sind nur bindend für den jeweiligen Einzelvertrag.

2. Vertragsschluss

2.1 Allgemeine Bestimmungen zum Vertragsschluss

2.1.1 Dem Kunden obliegt die eigenverantwortliche Überprüfung seiner Bestellung sowie sämtlicher Vertragsunterlagen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Eignung für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck.

2.1.2 Wir können die Bestellung des Kunden durch Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware annehmen.

2.1.3 Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Dies gilt nicht, wenn wir die Nicht- oder Falschbelieferung zu vertreten, insbesondere kein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

2.2 Besondere Bestimmungen für den Vertragsschluss per Katalog und Telefon.

2.2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet. Der Kunde ist an seine Bestellung zwei Wochen ab Zugang der Bestellung bei uns gebunden.

2.2.2 Bestellungen sowie Ergänzungen und Änderungen einer Bestellung sind erst dann angenommen, wenn wir sie in Textform bestätigt haben. Der Zugang eines Lieferscheins oder einer Rechnung beim Kunden sowie die Ausführung der Lieferung gelten als Bestätigung.

2.3 Besondere Bestimmungen für den Vertragsschluss Online Shop

2.3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.

2.3.2 Die ausgesuchte Ware kann der Kunde in den "Warenkorb" legen. Auf der Seite "Warenkorb" führen wir den Kunden durch den Bestellablauf. Der Kunde kann seine Eingaben bis zum Abschluss der Bestellung durch Anklicken der entsprechenden Schaltflächen ändern und korrigieren.

2.3.3    Durch Anklicken des Buttons "kostenpflichtig bestellen" im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

2.3.4 Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.

2.3.5 Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Kunde jederzeit unter https://www.medundorg.de/shop/info/allgemeine-geschaeftsbedingungen.html einsehen, als PDF abspeichern und ausdrucken. Die Bestelldaten und die AGB werden dem Kunden per E-Mail zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung ist der Vertragstext aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, elektronischer Rechnungsversand

3.1 Unsere Preise richten sich nach dem am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Versandkosten.

3.2 Unsere aktuellen Versandkosten kann der Kunde unseren Versandbedingungen entnehmen (https://www.medundorg.de/shop/info/Versand-und-Zahlungsbedingungen.html).

3.3 Die aktuell zulässigen Zahlungsmittel sowie unsere aktuellen Skonto-Regelungen kann der Kunde unseren Zahlungsbedingungen entnehmen (https://www.medundorg.de/shop/info/Versand-und-Zahlungsbedingungen.html).

3.4 Bei Zahlungsverzug haben wir die gesetzlichen Rechte. Ist der Kunde mit einer Zahlung länger als 14 Kalendertage in Verzug, hat er seine Zahlungen eingestellt oder wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unsere Forderungen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind, werden unsere Forderungen aus sämtlichen Verträgen sofort zur Zahlung fällig. Stundungen oder sonstiger Zahlungsaufschub enden; für nicht ausgelieferte Ware können wir Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung verlangen und nach erfolglosem Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

3.5 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder er auf demselben Vertragsverhältnis wie unsere Forderung beruht.

3.6 Wir sind zum Versand einer elektronischen Rechnung (z. B. als PDF-Dokument) per E-Mail berechtigt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Wir können nach eigenem Ermessen die Rechnung auch auf Papier übersenden.

4. Lieferung, Leistung, Gefahrübergang

4.1 Die aktuellen Lieferzeiten kann der Kunde unseren Versandbedingungen entnehmen (https://www.medundorg.de/shop/info/Versand-und-Zahlungsbedingungen.html). Auf evtl. abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin. Fristtage sind stets Arbeitstage; Samstage gelten nicht als Arbeitstage.

4.2 Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt immer voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Parteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Mitwirkungen und Beistellungen, einschließlich der Leistung einer vereinbarten Anzahlung erfüllt hat. Ansonsten verlängern sich Termine und Fristen entsprechend. In Verzug kommen wir immer nur durch eine Mahnung nach Fälligkeit; diese bedarf zumindest der Textform.

4.3 Wir sind zu Teillieferungen und –leistungen berechtigt, soweit (a) die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, (b) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und (c) dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).

4.4 Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist nicht möglich. Wir liefern nicht an Packstationen.

4.5 Die Gefahr geht mit Absendung der Ware auf den Kunden über. Eine Transportversicherung gegen Diebstahl, Transport-, Feuer- und Wasserschäden schließen wir auf Wunsch im Namen und für Rechnung des Kunden ab. Alle Sendungen, auch eventuelle Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Kunden. Versandart, -weg und Verpackung werden mangels schriftlicher Weisung des Kunden nach unserem Ermessen gewählt. Wird eine Postsendung wegen Nichtabholung an uns zurückgeschickt, trägt die Mehrkosten der Kunde. Die Lieferung ist, auch wenn sie Mängel aufweist, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte aus Abschnitt 6 und 7 entgegenzunehmen.

5. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsrechte

5.1 Wir behalten uns das Eigentum an unserer Ware vor bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch zukünftiger Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.

5.2 Dem Kunden ist die Weiterveräußerung in unserem Eigentum stehender Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs gestattet. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.

5.3 Der Kunde bleibt zur Einziehung an uns abgetretener Forderungen ermächtigt. Außergewöhnliche Verfügung wie Verpfändung, Sicherungsübereignung und Abtretung sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf unsere Vorbehaltsware oder auf eine an uns abgetretene Forderung, insbesondere Pfändungen, sind uns vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, Zugriffen unter Hinweis auf unsere Rechte sofort zu widersprechen. Im Übrigen ist der Kunde auf unser Verlangen verpflichtet, die Abtretung dem Drittschuldner bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben bzw. notwendige Unterlagen auszuhändigen Kosten erforderlicher Interventionen gehen zu Lasten des Kunden.

5.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, können wir Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware verlangen; wir sind berechtigt, die Ware selbst an uns zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet uns der Besteller unwiderruflich den Zu-tritt zu seinen Geschäftsräumen. Wir verpflichten uns, Eigentumsvorbehaltsware sowie abgetretene Forderungen auf Verlangen des Kunden unter Vorbehalt der Auswahl insoweit freizugeben, als der Sicherungswert der Eigentumsvorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen 110% der gesicherten Forderung übersteigt. Die Freigabe erfolgt durch Übereignung bzw. Rückabtretung.

5.5 Die Kosten der Rücknahme und Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Kunde. Die Kosten betragen pauschal 5% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer, es sei denn wir weisen höhere Kosten nach oder der Kunde weist nach, dass keine oder niedrigere Kosten entstanden sind.

6. Ansprüche bei Mängeln

6.1 Die Ware ist mangelfrei, wenn sie der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich ausschließlich aus unserer Produktbeschreibung und Auftragsbestätigung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von uns, dem Hersteller oder Gehilfen sind für die Beschaffenheit ohne Belang.

6.2 Wir übernehmen keine Garantie für die Beschaffenheit oder Verwendbarkeit der Ware oder dafür, dass die Ware für eine bestimmte Dauer ihre Beschaffenheit behält. Geringfügige Abweichung der Lieferung von der Bestellung – zum Beispiel in Form und Farbe, Muster – sowie Qualitätsverbesserungen sind zulässig, sofern sie handelsüblich oder dem Kunden zumutbar sind.

6.3 Gelieferte Ware hat der Kunde unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen; sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel als vom Kunden genehmigt, wenn diese nicht unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen (Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage am Sitz des Kunden) nach Ablieferung schriftlich gegenüber uns gerügt werden. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Kunden genehmigt, wenn diese nicht unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen nach dem Zeitpunkt, in dem sich der Mangel zeigte, schriftlich gegenüber uns gerügt werden; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.

6.4 Ist der Kunde Kaufmann, bleiben handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unberührt (§ 377 HGB).

6.5 Der Kunde gibt uns Gelegenheit, Mängelrügen – auch durch Dritte – zu überprüfen. Erweist sich die Mängelrüge als unbegründet und hat der Kunde dies erkannt oder fahrlässig nicht erkannt, ist der Kunde uns zum Ersatz der entstandenen Schäden verpflichtet.

6.6 Das Wahlrecht, ob Mängel durch Ersatzlieferung neuer Ware oder durch Nachbesserung der gelieferten Ware beseitigt werden, steht uns zu. Bei Fehlschlagen, Unzumutbarkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Kunde den Preis mindern oder – bei nicht nur unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz in den Schranken von Ziff. 7 verlangen.

7. Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz

7.1 Unsere Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz für leichte Fahrlässigkeit ist, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, es sei denn, wir haben eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

7.2 In diesem Falle ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Eintritt wir bei Vertragsabschluss aufgrund der uns bekannten Umstände rechnen mussten. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit und nach dem Produkthaftungsgesetz ist jedoch unbeschränkt.

8. Verjährung von Mängel- und Ersatzansprüchen

Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels beträgt ein Jahr. Auch die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz, die nicht auf einem Mangel beruhen, beträgt ein Jahr. Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährung von Ansprüchen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Körper oder Gesundheit und aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.

9.2 Erfüllungsort für unsere Lieferungen und die Zahlungen des Kunden ist Niedereschach.

9.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Niedereschach als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen. Dies gilt ebenso in Fällen, in denen der Kunde keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden bekannt sind.

9.4 Es ist ausschließlich die Anwendung deutschen Rechts vereinbart, die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist jedoch ausgeschlossen.

9.5 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

 


 

Niedereschach, den 01. Januar 2024