Dachschilder mit Beleuchtung

Dank des bewährten Designs der Auto-Dachschilder wird der Fahrer sofort als Mediziner identifiziert und im Straßenverkehr erkannt. Dadurch kommt man oft schneller zum Einsatzort und verliert nicht auch noch wertvolle Zeit durch hohes Verkehrsaufkommen. Die Handhabung der Schilder ist einfach – man montiert das Schild lediglich mit den beiliegenden Magneten am Autodach. Dadurch ist es auch schnell wieder zu entfernen.

Fahrzeugausstattungen für die Beschriftung im Einsatzfall. Die beleuchteten Dachaufsetzer sind allesamt aus witterungsbeständigem Material gefertigt und mit einer UV-beständiger Beschriftung versehen. Es werden drei Ausführungen angeboten: Dachschild weiß (Aufdruck rot), Dachschild gelb (Aufdruck schwarz), Dachschild rot (Aufdruck gelb). Auf Wunsch sind auch Ausführungen mit Sonderbeschriftung erhältlich, gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Schicken Sie uns Ihre Anfrage an info@medundorg.de.


 

Dachschild "Einsatzleitung"
  • Ausführung beleuchtet

  • weiß

  • Aufdruck rot EINSATZLEITUNG

  • 2x 6-polige Ringmagnete zur Haftung am Autodach

125,90 EUR
125,90 EUR pro Stück
Art.Nr.: 42.3040B
zuzüglich 19% MwSt. zzgl. Versand
Stück:
 
Dachschild "Feuerwehr im Einsatz"
  • Ausführung beleuchtet

  • weiß

  • Aufdruck rot FEUERWEHR IM EINSATZ
  • 2x 6-polige Ringmagnete zur Haftung am Autodach

125,90 EUR
125,90 EUR pro Stück
Art.Nr.: 42.3050B
zuzüglich 19% MwSt. zzgl. Versand
Stück:
 
Dachschild "Einsatzleitung Feuerwehr"
  • Ausführung beleuchtet

  • weiß

  • Aufdruck rot EINSATZLEITUNG FEUERWEHR

  • 2x 6-polige Ringmagnete zur Haftung am Autodach

125,90 EUR
125,90 EUR pro Stück
Art.Nr.: 42.3060B
zuzüglich 19% MwSt. zzgl. Versand
Stück:
 
Dachschild "Einsatzfahrzeug"
  • Ausführung beleuchtet

  • weiß

  • Aufdruck rot EINSATZFAHRZEUG

  • 2x 6-polige Ringmagnete zur Haftung am Autodach

125,90 EUR
125,90 EUR pro Stück
Art.Nr.: 42.3061B
zuzüglich 19% MwSt. zzgl. Versand
Stück:
 
41 bis 44 (von insgesamt 44)


Wir verweisen hiermit auf § 52 Abs. 6 der StVZO:

An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfällen unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und nach hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Farbe auf gelbem Grund versehenen Aufschrift „Arzt Notfalleinsatz“ auf dem Dach angebracht sein, das gelbes Blinklicht ausstrahlt; dies gilt nur, wenn der Arzt zum Führen des Schildes berechtigt ist. Die Berechtigung zum Führen des Schildes erteilt auf Antrag die Zulassungsbehörde; sie entscheidet nach Anhörung der zuständigen Ärztekammer. Der Berechtigte erhält hierüber eine Bescheinigung, die während der Einsatzfahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ist.