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formschöne Babywaage für den professionellen Einsatz in der medizinischen Diagnostik
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Wägebereich bis 6kg / 15kg in 2g- / 5g-Schritten
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Eichklasse III (Eichung optional)
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Medizinzulassung nach 93/42/EWG
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beliebt in der Pädiatrie dank großer Schale
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Liegefläche mit optimalen ergonomischen Rundungen
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robuster ABS-Kunststoff
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hygienisch und leicht zu reinigen
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sicheres und rutschfreies Aufstellen durch Gummifüße
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erschütterungsfreies Wägen
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Vibrationen werden ausgefiltert, ideal für unruhig liegende Babys
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Hold-Funktion: bei unruhig liegenden Patienten wird über Mittelwertbildung ein stabiler Wägewert ermittelt und "eingefroren". So bleibt genügend Zeit sich dem kleinen Patienten zu widmen und anschließend in Ruhe den Wägewert abzulesen
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spezielle Differenzfunktionen für Neonatologie-Stationen: Differenzfunktion zur Berechnung der Gewichtszunahme vor und nach der Nahrungsaufnahme
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Batterie- und Netzbetrieb möglich
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Akkubetrieb optional
In der EU ist bei Waagen mit Zweckbestimmung als Medizinprodukt die Eichung gesetzlich vorgeschrieben, bitte gleich mitbestellen. Eine nachträgliche Eichung ist nicht möglich. Für die Eichung benötigen wir die vollständige Anschrift des Aufstellungsortes.
Baugleich mit KERN Babywaage MBC 15K2DEM, jedoch mit Netzadapter.
Bauform
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Abmessungen Anzeigegerät (BxTxH): 200mm x 130mm x 60mm
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Abmessungen Wägeplatte (BxTxH): 600mm x 276mm x 55mm
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Gehäusematerial: Kunststoff
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Gesamtabmessungen komplett montiert (BxTxH): 600mm x 407mm x 120mm
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Libelle: ja
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Material der Wägeplatte: Kunststoff
Anzeige
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Display Ziffernhöhe: 25mm
Eichtechnische Daten
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Eichklasse: III
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Eichung im Werk möglich: ja
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Eichwert [e]: 2g / 5g
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Eichzulassung nach 90/384/EWG: ja
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Mindestlast [Min]: 40g / 100g
Energieversorgung
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Akku-Betriebsdauer (Hinterleuchtung an): 20 h
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Akku-Betriebsdauer (Hinterleuchtung aus): 40 h
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Akku: recharge battery optional - intern
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Akkuladezeit: 12 h
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Eingangsspannung: 100 V - 240 V 50 / 60 Hz
Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Bauartzulassung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie u.a. in der Heilkunde verwendet werden.
Jede Waage wird von einem Eichbeamten geprüft und mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU. Innerhalb Deutschlands beträgt die Gültigkeitsdauer bei Waagen in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgende Ausnahme: bei Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen), Arztpraxen, Pflegeheimen und Säuglingswaagen beträgt die Eichgültigkeit 4 Jahre.
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluß auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden. Daher müssen Sie bei Ihrer Bestellung einer optionalen Eichung auch immer den Standort (PLZ und Ort) der Waage angeben.
- KERN MPD250K100M Betriebsanleitu (1014.89 KB)
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