Professionelle Step-On-Personenwaage mit Eich- und Medizinzulassung. Der Bestseller für Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser: enorm zeitsparend in der Anwendung - einfach antippen, aufstellen, ablesen.
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Eichklasse III (Eichung optional)
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Medizinzulassung nach 93/42/EWG
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robuste Ausführung für den täglichen Gebrauch im professionellen Umfeld
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ergonomisch optimierte Bauform
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hygienisch und leicht zu reinigen
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sicheres und rutschfreies Aufstellen durch höhenverstellbare Gummifüße
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Libelle zum exakten Nivellieren der Waage serienmäßig
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große Trittfläche mit rutschfreier und abriebfester Oberfläche aus Kunststoff, für optimale Standsicherheit des Patienten
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Batterie- und Netzbetrieb möglich, Akkubetrieb optional
In der EU ist bei Waagen mit Zweckbestimmung als Medizinprodukt die Eichung gesetzlich vorgeschrieben, bitte gleich mitbestellen. Hierzu benötigen wir Aufstellungsort und PLZ.
Bauform
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Abmessungen Anzeigegerät (BxTxH): 200 mm x 55 mm x 128 mm
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Abmessungen Wägeplatte (BxTxH): 365 mm x 360 mm x 80 mm
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Drehbare Fußschrauben: ja
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Gehäusematerial: Stahl lackiert
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Gesamtabmessungen komplett montiert (BxTxH): 365 mm x 490 mm x 120 mm
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Libelle: ja
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Material der Wägeplatte: Kunststoff
Anzeige
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Display Ziffernhöhe: 2,500 cm
Eichtechnische Daten
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Eichklasse: III
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Eichung im Werk möglich: ja
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Eichwert [e]: 100 g
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Eichzulassung nach 90/384/EWG: ja
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Empfohlenes Justiergewicht: 200000000
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Mindestlast [Min]: 2 kg
Energieversorgung
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Akku-Betriebsdauer (Hinterleuchtung an): 20 h
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Akku-Betriebsdauer (Hinterleuchtung aus): 40 h
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Akku: Akku optional - intern
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Akkuladezeit: 12 h
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Eingangsspannung: 100 V - 240 V 50 / 60 Hz
Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Bauartzulassung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie u.a. in der Heilkunde verwendet werden.
Jede Waage wird von einem Eichbeamten geprüft und mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU. Innerhalb Deutschlands beträgt die Gültigkeitsdauer bei Waagen in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgende Ausnahme: bei Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen), Arztpraxen, Pflegeheimen und Säuglingswaagen beträgt die Eichgültigkeit 4 Jahre.
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluß auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden. Daher müssen Sie bei Ihrer Bestellung einer optionalen Eichung auch immer den Standort (PLZ und Ort) der Waage angeben.
- KERN MPD250K100M Betriebsanleitu (1014.89 KB)
- KERN Kurzbetriebsanleitung (85.48 KB)
- KERN PPD 250K 100M Flyer (2.1 MB)
- KERN Kalibrierschein (601 KB)
- KERN Konformitätserklärung (133.98 KB)
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