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stabile Stahl-Wägeplatte mit rutschfreier und abriebfester Oberfläche
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hygienisch und leicht zu reinigensicheres und rutschfreies Aufstellen durch Gummifüße
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Dynamic-Weighing-Funktion zur Ermittlung eines stabilen Wägewerts
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ideal für unruhig stehende Patienten
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Data-Hold-Funktion: bei Wägestillstand wird die Gewichtsanzeige automatisch bis zur Betätigung der HOLD-Taste "eingefroren"
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einfache und komfortable 4-Tasten-Bedienung
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BMI-Funktion zur Ermittlung von Normalgewicht / Übergewicht
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Batterie- und Netzbetrieb möglich
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Wandhalterung zur Wandmontage des Auswertegeräts serienmäßig (nur für Modell ohne Stativ)
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Wägebereich 2kg bis 300kg in 0,1kg-Schritten
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2 Jahre Gewährleistung
Bauform
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Abmessungen Anzeigegerät (BxTxH): 210 mm x 110 mm x 50 mm
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Abmessungen Wägeplatte (BxTxH): 315 mm x 300 mm x 60 mm
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Gehäusematerial: Stahl lackiert
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Gesamtabmessungen komplett montiert (BxTxH): 315 mm x 300 mm x 60 mm
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Material der Wägeplatte: Kunststoff
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Kabellänge Anzeigegerät: 1,2m
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Wandhalterung: ja
Anzeige
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Display Ziffernhöhe: 2,500 cm
Energieversorgung
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Batterie-Betriebsdauer: 170 h
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Batteriebetrieb möglich: ja
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Eingangsspannung: 220 V - 240 V AC 50 Hz
Funktionen
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BMI-Funktion: ja
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Data-Hold-Funktion: ja
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Erschütterungsfreies Wägen (Tierwägeprogramm): ja
Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Bauartzulassung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie u.a. in der Heilkunde verwendet werden.
Jede Waage wird von einem Eichbeamten geprüft und mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU. Innerhalb Deutschlands beträgt die Gültigkeitsdauer bei Waagen in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgende Ausnahme: bei Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen), Arztpraxen, Pflegeheimen und Säuglingswaagen beträgt die Eichgültigkeit 4 Jahre.
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluß auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden. Daher müssen Sie bei Ihrer Bestellung einer optionalen Eichung auch immer den Standort (PLZ und Ort) der Waage angeben.
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