Neue Marge! Noch einmal verbesserte Qualität vom TÜV Rheinland zertifiziert (CE1008)!
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Atemschutzmaske gefaltet mit CE-Kennzeichnung
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erfüllt den Prüfstandard EN149:2001-A1:2009 der Schutzklasse FFP2 (PSA = persönliche Schutzausrüstung)
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feiner Nanofaser-Filter mit hoher Filterleistung
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bietet sowohl Fremd- als auch Eigenschutz
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hygienische, staubsichere Einzelverpackung
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extrem leichtes Gewicht (nur 4,38 g)
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hoher Tragekomfort, liegt perfekt am Gesicht an
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bestens für Brillenträger/innen geeignet, vermindert das Beschlagen
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die ergonomische Passform mit einstellbarem Nasenbügel und Ohrschlaufen oder alternativ durch beiliegendem Clip mit Kopfschlaufe gewähren hohen Tragekomfort den ganzen Tag
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latexfrei
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VE = 1 Karton mit 20 Masken
Nanofaser-Technologie:
Mit einer Dicke von einem milliardstel Meter ist das Nano-Material sterisch in einer Fischnetz-Matrix angeordnet, um optimale Filtration, Haltbarkeit und Atmungsaktivität zu gewährleisten.
Nanofaser-Filter:
Der Nanofaser-Filter (Mikrofasermembran, 3-lagig) der Air QUEEN Breeze Mask filtert alle Partikel, die größer als 0,1 µm sind. „Coronaviren selbst haben einen Durchmesser von 0,12–0,16 μm, werden aber in der Regel als Bestandteil größerer Partikel ausgeschieden”. (Quelle: Umweltbundesamt)
Einzelverpackung:
garantiert hygienisch, staubsicher, lange Haltbarkeit
Hinweis: Aufgrund des Gesundheitsschutzes und der Hygiene ist dieser Artikel vom Umtausch ausgeschlossen.
Partikelfiltrierende Halbmasken (sog. „FFP-Masken“, Englisch für: „Filtering Face Piece“) sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes. Sie sind ursprünglich als sogenannte „Staubschutzmaske“ aus dem Bereich des Handwerks bekannt. Sie sind weiß, oft kuppelförmig oder faltbar („Kaffeefilterform“) und schützen den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Korrekt sitzende FFP-Masken liegen dicht an und bieten Fremd- und Eigenschutz.
FFP-Masken dienen als Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung vor allem dem Schutz des Maskenträgers vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Die Masken sind vom Hersteller als Einwegprodukte vorgesehen. Sie sollten regelmäßig gewechselt und nach Verwendung entsorgt werden. Sie müssen dicht am Gesicht sitzen, um ihre Filterleistung entfalten zu können.
Das Design der FFP-Masken ist unterschiedlich. Es gibt Masken ohne Ausatemventil und Masken mit Ausatemventil. Masken ohne Ausatemventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft über die Maskenfläche und bieten daher sowohl einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz. Bei Masken mit Ventil ist der Fremdschutz wesentlich weniger ausgeprägt. Ausgeatmete Aerosole werden nicht durch das Filtermaterial abgefangen, sondern lediglich in gewissem Umfang durch das Ventil gebremst und verwirbelt.
Wie auch Medizinische Gesichtsmasken müssen FFP-Masken klare Anforderungen von Gesetzen und technischen Normen einhalten. Dabei wird insbesondere die Filterleistung des Maskenmaterials anhand der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 mit Aerosolen getestet. FFP2-Masken müssen mindestens 94 % und FFP3-Masken mindestens 99 % der Testaerosole filtern. Sie bieten daher nachweislich einen wirksamen Schutz auch gegen Aerosole. Die Prüfnorm ist, gemeinsam mit dem CE-Kennzeichen und der vierstelligen Kennnummer der Benannten Stelle, auf der Oberfläche der FFP-Maske aufgedruckt.
Das CE-Kennzeichen zeigt an, dass die FFP-Masken ein erfolgreiches Nachweisverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) durchlaufen haben. Wie auch bei Medizinprodukten belegen Hersteller damit, dass ihre Produkte allen Anforderungen der gültigen Gesetze und Normen entsprechen. Erst dann dürfen die Masken rechtmäßig in Europa vertrieben werden. Das Konformitätsbewertungsverfahren schließt eine sogenannte „Baumusterprüfung“ nach PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ein. Diese Prüfung wird durch Benannte Stellen (z.B. TÜV, DEKRA) durchgeführt. Im Anschluss darf der Hersteller seine Masken mit einem CE-Kennzeichen bedrucken und legal vertreiben. Das CE-Kennzeichen trägt die vierstellige Nummer der beteiligten Benannten Stelle. Die Vorgaben der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 müssen erfüllt sein.
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
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